Um Beschriftungen auch im Rahmen des Teilhabegesetzes umzusetzen, bietet QR-Translator auch die Möglichkeit, die Inhalte in „Leichter Sprache“ zu hinterlegen.
Dazu gibt es zwar noch keine künstliche Intelligenz, um diese Sprache automatisch zu erkennen, aber es wird dazu ein eigenes Flaggensymbol für Deutsch – leichte Sprache hinzugefügt.
Die Inhalte können dann von Fachleuten in der „Leichten Sprache“ hinterlegt werden.
Nach dem Scannen des QR-Codes auf Anträgen, Formularen, Patienten-Infos in Kliniken oder Behandlungsplänen, Beschriftungen in Museen, Produktverpackungen uvm. wird der Inhalt auf Deutsch angezeigt.
Gleich am Anfang des Textes ist dann ein Bild und Link für „Infos in Leichter Sprache“ anzeigen lassen.
Schon können die Besucher, Patienten, Kunden die Inhalte in der „Leichten Sprache“ lesen.
Über 20 Mio. Menschen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Leseschreibschwächen betroffen. Diesen Menschen kann mit unseren intelligenten QR-Codes gut geholfen werden.
Wenn Sie hier ein Projekt für die „Leichte Sprache“ umsetzen möchten, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen.